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A1 Bescheinigungen,
SV-Nachweise & 
Certifacates of Coverage
.

Beantragung der A1-Bescheinigung für Reisen innerhalbs Europas, SV-Nachweise für Länder mit Abkommen und Ausstrahlungen für alle anderen Länder weltweit.

Sozialversicherungsnachweis für Auslandseinsätze prüfen

Wir prüfen vor dem Auslandseinsatz, welcher Sozialversicherungsnachweis erforderlich ist. Je nach Zielland und Einsatzart unterstützen wir bei A1-Bescheinigungen, CoC, Nachweisen für Abkommensstaaten oder individuellen Prüfungen bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen.

A1-Bescheinigungen für Ihre Dienstreisen und Entsendungen

Für Einsätze innerhalb der EU, EFTA und Schweiz beantragen wir A1-Bescheinigungen. Auch verfügbar als Multistate- oder Dauer-A1 für wiederkehrende Tätigkeiten in mehreren Ländern.

Sozialversicherungsnachweis für Abkommensstaaten

Bei Einsätzen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen prüfen wir die anwendbaren Regelungen und unterstützen bei der Beantragung des passenden Sozialversicherungsnachweises oder Certificate of Coverage.

Ausstrahlung bei Entsendungen in vertragslose Länder

Auch bei Einsätzen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen sollte geprüft werden, ob deutsche Rechtsvorschriften weitergelten können, damit doppelte Beiträge und ein ungewollter Wechsel des Sozialversicherungssystems vermieden werden.

Alle Bescheinigungen zentral verwalten

A1-Bescheinigungen, CoC und weitere Sozialversicherungsnachweise werden in Ihrem Kundenbereich dokumentiert und bleiben jederzeit abrufbar – für HR, Mitarbeitende, Kontrollen und interne Audits.

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A1 Bescheinigung & Sozialversicherung. Sicher geprüft, korrekt beantragt.

Auslandseinsätze werfen schnell sozialversicherungsrechtliche Fragen auf: Reicht eine A1-Bescheinigung? Wird ein Nachweis für einen Abkommensstaat benötigt? Oder muss bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen individuell geprüft werden, ob deutsche Rechtsvorschriften weitergelten können? visumPOINT prüft den Einsatz, bereitet die Antragstellung vor und koordiniert die Abwicklung mit den zuständigen Stellen. So erhalten Unternehmen und Mitarbeitende den passenden Nachweis – sauber dokumentiert und bei Bedarf jederzeit abrufbar.

Einsatz prüfen

Sie übermitteln Zielland, Einsatzdauer, Tätigkeit und Versicherungsstatus. Wir prüfen, welcher Nachweis für den Auslandseinsatz erforderlich ist.

Nachweis festlegen

Wir klären, ob eine A1-Bescheinigung, ein CoC, ein Nachweis für Abkommensstaaten oder eine individuelle Prüfung notwendig ist.

Antrag vorbereiten

Wir bereiten die erforderlichen Angaben auf und prüfen, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind.

Antrag einreichen

Wir übernehmen die Beantragung und Abstimmung mit Krankenkassen, Rentenversicherung oder zuständigen Stellen.

Nachweis dokumentieren

Der ausgestellte Nachweis wird bereitgestellt und bleibt für HR, Mitarbeitende, Kontrollen und Audits abrufbar.

A1 Bescheinigung & Sozialversicherung.

Dienstreisen

Auch kurze berufliche Reisen ins Ausland können eine A1-Bescheinigung erforderlich machen. Für Meetings, Messen oder Kundentermine.

Entsendungen

Bei Auslandseinsätzen muss geklärt werden, wo Mitarbeitende sozialversichert bleiben und welcher Nachweis erforderlich ist.

Mehrstaatentätigkeit

Wer regelmäßig in mehreren Ländern arbeitet, benötigt häufig eine besondere Bescheinigung für mehrere Einsatzstaaten.

Workation

Arbeiten aus dem Ausland kann sozialversicherungsrechtliche Folgen haben – auch wenn der Aufenthalt privat beginnt.

Abkommensstaaten

Bei Einsätzen außerhalb Europas können Sozialversicherungsabkommen greifen. Dann wird häufig ein länderspezifischer Nachweis oder CoC benötigt.

Certificate of Coverage

Wer außerhalb Europas arbeitet, benötigt oft ein CoC als Sozialversicherungsnachweis – Vermeidung doppelter Beiträge.

Ausstrahlung

Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen sollte geprüft werden, ob deutsche Sozialversicherung weitergelten kann.

Sozialversicherungs-nachweis

Wird häufig für Arbeitsvisa, Rentenansprüche und behördliche Verfahren im Ausland benötigt.

Die häufigsten Fragen.

Wann brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung wird immer dann relevant, wenn Mitarbeitende vorübergehend beruflich in einem anderen europäischen Land tätig werden. Das gilt nicht nur für klassische Entsendungen, sondern auch für kurze Dienstreisen, Kundentermine, Messen, Workshops oder Projektbesuche. Entscheidend ist nicht die Dauer der Reise, sondern dass eine berufliche Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird.

Wann brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung wird immer dann relevant, wenn Mitarbeitende vorübergehend beruflich in einem anderen europäischen Land tätig werden. Das gilt nicht nur für klassische Entsendungen, sondern auch für kurze Dienstreisen, Kundentermine, Messen, Workshops oder Projektbesuche. Entscheidend ist nicht die Dauer der Reise, sondern dass eine berufliche Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird.

Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?

Die A1-Bescheinigung wird in der Regel über den zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt. Bei gesetzlich versicherten Mitarbeitenden ist meist die Krankenkasse zuständig, bei privat versicherten Personen oder bestimmten Sonderfällen können andere Stellen relevant sein. visumPOINT prüft, welcher Weg im konkreten Fall passt, und unterstützt bei der Antragstellung.

Was regelt die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung zeigt, welchem Sozialversicherungssystem eine Person während des Auslandseinsatzes zugeordnet ist. In der Praxis bedeutet das: Sie weist nach, dass die Mitarbeitenden weiterhin in Deutschland sozialversichert sind und nicht zusätzlich im Einsatzland Beiträge zahlen müssen. Wichtig ist aber auch: Die A1-Bescheinigung ersetzt kein Visum, keine Arbeitserlaubnis und keine steuerliche Prüfung.

Was ist der Unterschied zwischen A1, SV-Nachweis und CoC?

Die A1-Bescheinigung gilt für berufliche Einsätze innerhalb Europas, insbesondere EU, EWR und Schweiz. Bei Einsätzen in Länder außerhalb dieses Bereichs kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem Zielland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Dann wird häufig ein Sozialversicherungsnachweis für den jeweiligen Abkommensstaat benötigt. International wird dieser Nachweis oft als Certificate of Coverage, kurz CoC, bezeichnet. Der Zweck ist ähnlich: Es soll geklärt werden, welches Sozialversicherungssystem während des Einsatzes gilt.

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