Legalisationen, Beglaubigungen,
Apostillen & mehr.
Reibungslose Abwicklung Ihrer Dokumentenlegalisierung.
Von der ersten Beglaubigung bis zur Apostille oder Endlegalisierung im Konsulat.

Dokumente und Urkunden zur internationalen Verwendung beantragen
Wir unterstützen bei der Beschaffung aktueller Dokumente und Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnissen, Handelsregisterauszügen oder Gesellschaftsunterlagen – inklusive Prüfung der erforderlichen Form.

Beglaubigungen für Ihre Dokumente einholen
Wir prüfen, welche Beglaubigungsschritte für Ihr Dokument erforderlich sind – von der amtlichen oder notariellen Beglaubigung über Vor- und Endbeglaubigung bis zur Apostille oder Legalisation.

Apostille für Ihre Dokumente beantragen
Für viele Länder bestätigt eine Apostille die Echtheit deutscher Urkunden und Dokumente. Wir prüfen, ob eine Apostille ausreicht, und übernehmen das Beantragungsverfahren für Sie. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.

Konsularische Legalisation zur Anerkennung Ihrer Dokumente im Ausland
Wenn eine Apostille nicht ausreicht, ist häufig eine konsularische Legalisation erforderlich. Wir koordinieren die nötigen Vorstufen und die Einreichung beim zuständigen Konsulat.

Beglaubigte Übersetzungen für Behörden und Konsulate
Viele ausländische Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen oder Unternehmensdokumenten. Wir koordinieren vereidigte Übersetzungen passend zum jeweiligen Verfahren.

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ERFAHRUNG
Legalisation & Beglaubigungen. Dokumente weltweit rechtsgültig machen.
Deutsche Dokumente werden im Ausland nicht automatisch anerkannt. Je nach Zielland, Dokumententyp und Verwendungszweck kann eine Apostille, eine konsularische Legalisation, eine notarielle oder amtliche Beglaubigung oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.visumPOINT prüft die länderspezifischen Anforderungen, koordiniert die richtigen Behörden und begleitet den gesamten Dokumentenweg – von der Beschaffung bis zur finalen Beglaubigung. So liegen Ihre Unterlagen in der Form vor, die im Zielland tatsächlich akzeptiert wird.
Dokumente prüfen
Sie übermitteln Dokumententyp, Zielland und Verwendungszweck. Wir prüfen, welche Form der Beglaubigung oder Legalisation erforderlich ist.
Verfahren festlegen
Wir klären, ob Dokumentenbeschaffung, amtliche oder notarielle Beglaubigung, Vor- und Endbeglaubigung, Apostille, Legalisation oder Übersetzung benötigt wird.
Unterlagen vorbereiten
Wir prüfen Originale, Kopien, Gültigkeit, Formvorgaben und länderspezifische Anforderungen, bevor der Beglaubigungsprozess startet.
Behörden koordinieren
Wir übernehmen die Abstimmung mit Standesämtern, Notaren, Landgerichten, Bezirksregierungen, dem BfAA, Übersetzern oder Konsulaten.
Dokumente bereitstellen
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre apostillierten oder legalisierten Dokumente zurück – bereit für die Verwendung im Zielland.
Dokumente beglaubigen.
Geburtsurkunden
Für Visa, Eheschließungen oder Erbschaften werden internationale Geburtsurkunden benötigt, die im Ausland oft nur mit Apostille oder Legalisation anerkannt werden.
Heiratsurkunden
Internationale Eheurkunden werden zur Visabeantragung bei Familiennachzug, Namens-änderungen, Geburt eines Kindes und für behördliche Angelegenheiten außerhalb der EU häufig in beglaubigter Form benötigt.
Zeugnisse & Diplome
Akademische und berufliche Nachweise müssen für Arbeitsgenehmigungen, Anerkennungsverfahren oder Entsendungen oft übersetzt und apostilliert bzw. legalisiert werden.
Führungszeugnisse
Für Arbeitsvisa, Aufenthaltserlaubnisse oder behördliche Verfahren im Ausland sind spezielle Führungszeugnisse zur Verwendung im Ausland erforderlich. Zur Echtheitsbestätigung je nach Bestimmungsland mit Apostille oder Legalisation.
Handelsregisterauszüge
Für Firmengründungen, Ausschreibungen, Bankprozesse oder Auslandsgeschäfte werden Handelsregisterauszüge oft in beglaubigter Form benötigt.
Vollmachten
Vollmachten (Power of Attorney) müssen je nach Zielland notariell beglaubigt, überbeglaubigt, apostilliert oder konsularisch legalisiert werden.
Gesellschaftsverträge
Bei Auslandsgeschäften, Niederlassungen oder behördlichen Registrierungen verlangen viele Länder beglaubigte Gesellschaftsunterlagen.
Beglaubigungskette
Von der beglaubigten Übersetzung über notarielle Beglaubigung, Vorbeglaubigung, Apostille bis hin zur Legalisation: Entscheidend ist die richtige Reihenfolge der Schritte.

Die häufigsten Fragen.
Eine Apostille oder Legalisation wird benötigt, wenn ein deutsches Dokument im Ausland offiziell anerkannt werden soll – zum Beispiel für ein Visum, eine Arbeitserlaubnis, eine Eheschließung, einen Familiennachzug, eine Firmengründung oder ein Behördenverfahren. Häufig betroffen sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Vollmachten oder Gesellschaftsverträge. Welches Verfahren richtig ist, hängt immer vom Zielland, Dokumententyp und Verwendungszweck ab.
Beglaubigt, apostilliert oder legalisiert werden häufig Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnisse. Auch Führungszeugnisse, Schul- und Hochschulzeugnisse, Arbeitszeugnisse sowie Unternehmensdokumente wie Handelsregisterauszüge, Vollmachten und Gesellschaftsverträge gehören zu den typischen Dokumenten. Je nach Zielland können zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Vorbeglaubigungen oder Endbeglaubigungen erforderlich sein.
In den meisten Ländern wird entweder die Diplomurkunde im Original oder eine von der Universität ausgestellte Zweitschrift benötigt. Diese wird je nach Bundesland zunächst von der Bezirksregierung oder dem Ministerium für Wissenschaft beglaubigt.
Je nach Zielland kann zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Darüber hinaus sind, abhängig vom Verwendungsland, weitere Schritte wie die Bestätigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder die konsularische Legalisation durch die jeweilige Auslandsvertretung notwendig.Wir übernehmen diesen gesamten Prozess für Sie und begleiten Sie zuverlässig von der Beantragung der erforderlichen Dokumente bis hin zur vollständigen Endbeglaubigung durch das zuständige Konsulat.
Ein Führungszeugnis wird von der zuständigen Behörde als Originaldokument ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland ist jedoch ein spezielles Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland und eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich.
Je nach Zielland wird das Führungszeugnis entweder mit einer Apostille (nach dem Haager Apostille-Übereinkommen) oder durch eine konsularische Legalisation bei der zuständigen Auslandsvertretung bestätigt. In manchen Fällen ist zudem eine beglaubigte Übersetzung notwendig.
Wir unterstützen Sie bei diesem gesamten Prozess – von der Prüfung der länderspezifischen Anforderungen bis hin zur Beantragung der Apostille oder der konsularischen Legalisation.
Die Apostille ist das vereinfachte Verfahren für Länder, die das Haager Apostille-Verfahren anerkennen. Für andere Länder ist meist eine konsularische Legalisation erforderlich. Dabei wird das Dokument über mehrere Stellen vorbereitet und anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes bestätigt. visumPOINT prüft vorab, ob eine Apostille ausreicht oder eine vollständige Legalisation notwendig ist.
Der Prozess wirkt oft einfacher, als er ist. Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland, Dokument und Zielland. Manche Unterlagen müssen neu beantragt, notariell beglaubigt, vorbeglaubigt, endbeglaubigt, übersetzt oder beim Konsulat eingereicht werden. Ein falscher Stempel, eine fehlende Zwischenstufe oder ein zu altes Dokument kann dazu führen, dass die Unterlagen zurückgewiesen werden. visumPOINT prüft den richtigen Weg, koordiniert die beteiligten Stellen und sorgt dafür, dass Ihre Dokumente in der Form vorliegen, die im Zielland akzeptiert wird.
Um eine beglaubigte Geburtsurkunde für die Verwendung im Ausland zu erhalten, ist zunächst die Beantragung einer aktuellen Geburtsurkunde notwendig. Personenstandsurkunden müssen dabei immer im Original vorliegen und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Besonders empfehlenswert ist die Beantragung einer internationalen Geburtsurkunde, da diese mehrsprachig ausgestellt wird und in vielen Fällen eine zusätzliche Übersetzung überflüssig macht.Im nächsten Schritt erfolgt die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige übergeordnete Behörde, die je nach Bundesland variiert – etwa die Bezirksregierung, das Regierungspräsidium oder die Landesverwaltung.
Abhängig vom Zielland wird das Dokument entweder mit einer Apostille versehen oder im Rahmen einer konsularischen Legalisation durch die zuständige Auslandsvertretung endbeglaubigt.Gerne übernehmen wir diesen gesamten Prozess für Sie – von der Beantragung der aktuellen Geburtsurkunde über alle erforderlichen Beglaubigungen bis hin zur Apostille oder konsularischen Legalisation sowie, falls nötig, der beglaubigten Übersetzung.
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