Workation Services
Mobiles Arbeiten weltweit.
Für flexibles Arbeiten von überall auf der Welt – ob am Strand, in den Bergen oder mitten in der Stadt. Produktives Arbeiten mit neuen Eindrücken und neuem Arbeitsalltag verbinden.

Workation-Check mit Einreise- und Visumprüfung
Wir prüfen Zielland, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und Tätigkeit. Dabei klären wir, ob mobiles Arbeiten erlaubt ist und ob Visum, Einreisegenehmigung oder ein spezieller Aufenthaltstitel benötigt wird.

Sozialversicherung und A1 bei Workation
Bei Workation innerhalb Europas kann eine A1-Bescheinigung erforderlich sein. Bei Drittstaaten prüfen wir, ob Sozialversicherungsabkommen greifen oder besondere Nachweise notwendig werden.

Steuerliche Risiken bei Workation vermeiden
Workation kann steuerliche Folgen auslösen – etwa durch lokale Steuerpflichten, 183-Tage-Regeln oder Betriebsstättenrisiken. Wir helfen, Risiken vor der Genehmigung sichtbar zu machen.

Workation-Freigabe und Dokumentation zentral steuern
Wir unterstützen Unternehmen bei einem klaren Freigabeprozess. Anfragen, Prüfungen, Genehmigungen und Nachweise werden strukturiert dokumentiert, damit HR und Mitarbeitende den Überblick behalten.

Rechtliche Anforderungen im Zielland prüfen
Je nach Zielland können arbeitsrechtliche Vorgaben, Meldepflichten, Feiertagsregelungen, Krankenversicherung oder lokale Nachweispflichten relevant werden. Wir prüfen die Anforderungen vor der Freigabe.

Workation. Sicher freigeben, einfach planen.
Workation funktioniert nur dann wirklich gut, wenn Unternehmen klare Regeln haben und Mitarbeitende schnell verstehen, was möglich ist. Darf aus dem gewünschten Land gearbeitet werden? Welche Vorgaben gelten für Visum, Sozialversicherung, Steuern oder Versicherung? Und passt die Anfrage zur internen Betriebsvereinbarung?visumPOINT verbindet beides in einem strukturierten Prozess: Unternehmen können ihre Workation-Regeln hinterlegen, Anfragen prüfen und Freigaben dokumentieren. Mitarbeitende erhalten Orientierung zu Ländern, Anforderungen und passenden Workation-Paketen – von geprüften Rahmenbedingungen bis zu praktischen Empfehlungen vor Ort.
Regeln hinterlegen
Unternehmen stellen ihre Workation-Regeln, Betriebsvereinbarung oder interne Richtlinie bereit. Daraus entsteht die Grundlage für eine einheitliche Prüfung und Freigabe.
Anfrage starten
Mitarbeitende wählen Zielland, Zeitraum, Staatsangehörigkeit und Tätigkeit aus. Wir prüfen, ob die geplante Workation grundsätzlich zur internen Regelung und zum Zielland passt.
Risiken prüfen
visumPOINT bewertet Einreise, Visum, Sozialversicherung, steuerliche Risiken, lokale Anforderungen und mögliche Nachweispflichten vor der Freigabe.
Freigabe dokumentieren
HR erhält eine klare Entscheidungsgrundlage. Genehmigungen, Ablehnungen, Hinweise und erforderliche Nachweise werden nachvollziehbar dokumentiert.
Workation vorbereiten
Mitarbeitende erhalten die relevanten Informationen für ihre Reise. Zusätzlich können geprüfte Workation-Pakete mit Länderhinweisen, Unterkunft, Coworking-Optionen und lokalen Empfehlungen gebucht werden.
Workation: Globales Arbeiten.
EU & Europa
Innerhalb Europas wirkt Workation oft unkompliziert, trotzdem können A1-Bescheinigung, Feiertage, Arbeitsrecht oder Meldepflichten relevant werden.
Drittstaaten
Außerhalb Europas unterscheiden sich Anforderungen stark – von Krankenversicherungsnachweisen bis zu speziellen Aufenthaltstiteln für mobiles Arbeiten.
Aufenthaltsdauer
Je länger oder häufiger Mitarbeitende aus demselben Land arbeiten, desto eher entstehen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Risiken.
Nachweispflichten
A1-Bescheinigung, Versicherungsnachweis, Einreisegenehmigung oder interne Freigabe sollten nachvollziehbar dokumentiert und jederzeit abrufbar sein.
Mobiles Arbeiten
im Ausland
Sobald Mitarbeitende aus einem anderen Land arbeiten, entstehen Fragen zu Einreise, Versicherung, Steuern und lokalen Vorgaben.
Visumfreie
Länder
Auch wenn die Einreise ohne Visum möglich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass berufliche Tätigkeit im Zielland erlaubt ist.
Risiken für Arbeitgeber
Ungeprüfte Workation kann für Unternehmen zu Nachzahlungen, Betriebsstättenrisiken, Bußgeldern oder Problemen bei Kontrollen führen.
Wünsche der Mitarbeitenden
Workation beginnt oft als flexible Zusatzleistung. Damit daraus kein Risiko entsteht, braucht es klare Regeln und eine saubere Prüfung vor der Freigabe.

Die häufigsten Fragen.
Workation bedeutet, dass Mitarbeitende vorübergehend aus dem Ausland arbeiten und ihren Aufenthalt dort mit privaten Reise- oder Erholungszeiten verbinden. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, die Tätigkeit wird remote ausgeübt. Für Unternehmen ist Workation aber kein normaler Urlaub, sondern ein geplanter Auslandseinsatz mit klaren Regeln, Zuständigkeiten und Freigaben.
Beliebte Workation-Ziele sind Länder mit guter Internetverbindung, angenehmem Klima, passenden Unterkünften und guter Infrastruktur für mobiles Arbeiten. Zum Beispiel Bali, Thailand, Vietnam, Portugal, Spanien, Griechenland oder Kroatien. Neben dem Lifestyle zählen auch praktische Faktoren wie Zeitverschiebung, Erreichbarkeit, Aufenthaltsdauer, Sicherheitslage und die Frage, ob mobiles Arbeiten vor Ort überhaupt zulässig ist.
Eine pauschale Dauer gibt es nicht. Das hängt vom Zielland, der Staatsangehörigkeit, der Tätigkeit und den internen Regeln des Arbeitgebers ab. Viele Unternehmen begrenzen Workation bewusst auf wenige Wochen, weil mit längerer Aufenthaltsdauer steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Risiken steigen können.
Unternehmen sollten Workation nicht per Zuruf erlauben, sondern über einen klaren Freigabeprozess steuern. Dazu gehören erlaubte Länder, maximale Aufenthaltsdauer, Erreichbarkeit, Datenschutz, Versicherungsschutz und die Prüfung von Visa-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen. Mit visumPOINT können Unternehmen ihre Betriebsvereinbarung oder interne Richtlinie hinterlegen und Workation-Anfragen strukturiert prüfen und dokumentieren.
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