Fit 4 USA – Alles was Sie jetzt wissen müssen
Jetzt Termin buchen

EU-Meldungen bei Dienstreisen & Entsendungen.

Wir gewährleisten die korrekte und rechtzeitige Registrierung Ihrer Unternehmen und Mitarbeiter gemäß der EU-Entsenderichtlinie: Damit Auslandseinsätze in Europa nicht an Meldepflichten, Fristen oder nationalen Portalen scheitern.

EU-Meldepflicht für Entsendungen prüfen

Wir prüfen vor dem Auslandseinsatz, ob eine EU-Meldung erforderlich ist. Entscheidend sind Zielland, Tätigkeit, Einsatzdauer, Branche und die Frage, ob der Einsatz unter die Entsenderichtlinie fällt.

Unternehmen im EU-Meldeportal registrieren

Vor der ersten Meldung verlangen viele Länder eine Registrierung im nationalen Meldeportal. Wir richten die notwendigen Zugänge ein und bereiten Ihr Unternehmen für künftige Entsendemeldungen vor.

EU-Entsendemeldung korrekt einreichen

Wir erstellen und übermitteln Ihre Entsendemeldung über das zuständige Portal des Ziellandes – fristgerecht, vollständig und nach den lokalen Anforderungen.

Änderungsmeldung bei Entsendungen

Wenn sich Einsatzdauer, Arbeitsort, Mitarbeitende oder Ansprechpartner ändern, kann eine Änderungsmeldung erforderlich sein. Wir aktualisieren bestehende Meldungen fristgerecht im jeweiligen Portal.

Entsende-Compliance im Zielland sichern und in einer Plattform zentral verwalten

EU-Meldungen sind nur ein Teil der Pflichten. Wir informieren über lokale Anforderungen wie Mindestlohn, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Dokumentationspflichten, Kontaktpersonen und länderspezifische Nachweise.

150.000+

GENEHMIGTE 
EU-MELDUNGEN

60+

PARTNER
GLOBAL

30+

JAHRE
ERFAHRUNG

12+

FESTE EU-MELDUNG 
SPEZIALISTEN

Alles aus einer Hand

EU-Meldungen. Fristgerecht eingereicht, sauber dokumentiert.

Entsendungen innerhalb Europas sind selten nur ein Formular. Je nach Zielland gelten unterschiedliche Meldeportale, Fristen, Sprachen, Mindestlohnvorgaben, Arbeitszeitregelungen und Dokumentationspflichten.visumPOINT prüft, ob eine EU-Meldung erforderlich ist, bereitet die Meldung vor und übernimmt die Einreichung im jeweiligen nationalen Portal. So bleiben Entsendungen rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert – auch wenn sich Einsatzdauer, Arbeitsort oder Mitarbeitende kurzfristig ändern.

Einsatz prüfen

Sie übermitteln Zielland, Einsatzdauer, Tätigkeit und Branche. Wir prüfen, ob eine EU-Meldung erforderlich ist und welche lokalen Vorgaben gelten.

Portal & Registrierung klären

Wir prüfen, welches nationale Meldeportal zuständig ist und ob eine Unternehmensregistrierung oder ein Behördenzugang benötigt wird.

Meldung vorbereiten

Wir bereiten die erforderlichen Angaben auf, prüfen Fristen, Pflichtfelder und länderspezifische Anforderungen wie Kontaktperson, Mindestlohn oder Arbeitszeitnachweise.

EU-Meldung einreichen

Wir übermitteln die Entsendemeldung fristgerecht über das zuständige Portal und übernehmen die Abstimmung mit den relevanten Stellen.

Nachweise dokumentieren

Die eingereichte Meldung und relevante Nachweise bleiben sauber dokumentiert – für HR, interne Prüfungen und mögliche Kontrollen im Zielland.

Senfina Portal.

Alle EU-Meldungen zentral steuern – ein Portal für Registrierung, Meldung, Dokumentation und Statusübersicht in 31 Ländern.

31 Länder. Nur ein Portal.

Senfina zentralisiert EU-Meldungen für Dienstreisen und Entsendungen in einem System. Unternehmen verwalten Mitarbeiter, Einsatzländer, Status, Fristen und Dokumente über eine einheitliche Oberfläche – statt zwischen nationalen Portalen, Formularen und E-Mail-Prozessen zu wechseln.

Kein Portalwechsel. Kein Formularchaos.

Senfina führt Länderanforderungen, Registrierungen, Meldungen und Folgeprozesse in einem System zusammen. Unternehmen arbeiten mit einer zentralen Oberfläche, während die länderspezifischen Anforderungen im Hintergrund strukturiert abgebildet werden.

Meldestatus, Fristen und Dokumente jederzeit im Blick.

Alle EU-Meldungen, Nachweise und relevanten Dokumente werden zentral verwaltet. So behalten HR, Travel Management und Global Mobility den Überblick über laufende, geplante und abgeschlossene Entsendungen.

Schneller starten, ohne lange Portalregistrierung.

Schneller Start, strukturierte Nutzerrollen und eine zentrale Einrichtung für alle relevanten Länder. Senfina reduziert somit den administrativen Aufwand bei der Einrichtung und ermöglicht einen strukturierten Start in die EU-Meldeprozesse – ohne jedes Land einzeln aufzusetzen.

Die häufigsten Fragen.

Wann muss ich eine Entsendemeldung machen?

Eine Entsendemeldung ist von der Dauer und der Art der Tätigkeit im Empfangsland abhängig. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sie immer notwendig ist, wenn eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht wird. Bei anderen Fällen gelten die länderspezifischen Regelungen.

Genügt eine EU-Meldung für mehrere Einsatzorte?

In der Regel muss für jeden Einsatzort eine EU-Meldung erbracht werden. In wenigen Ländern kann man aber bei gleichbleibendem Vertragspartner mehrere Einsatzorte angeben z.B. Österreich.

Was ist der Unterschied zwischen einer A1 Bescheinigung und einer EU-Entsendemeldung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass ein Mitarbeiter während eines Auslandseinsatzes weiterhin in Deutschland sozialversichert ist. Die Entsendemeldung informiert dagegen die Behörden im Zielland über den Arbeitseinsatz. In diesem Fall werden z.B. die Einhaltung der Arbeitszeiten, der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen nachgewiesen.

Wie lange im Voraus muss eine EU-Meldung erfolgen?

In der Regel muss eine EU-Meldung spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ausnahme ist die Schweiz hier müssen es mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn sein.

Wie erfolgt eine Kontrolle und was gilt es zu beachten?

Eine Kontrolle kann auf unterschiedliche Arten stattfinden. Es kann sowohl eine Kontrolle an der Grenze als auch am ausländischen Einsatzort direkt erfolgen. Aber auch im Nachgang kann es zu Überprüfungen kommen bei denen weitere Dokumente eingefordert werden z. B. Lohnnachweise, Arbeitszeitrapport, übersetzter Vertrag etc.

Was passiert, wenn sich Änderungen bei der Reise ergeben oder die Reise storniert wird?

Jegliche Änderungen müssen den Behörden unmittelbar mitgeteilt werden. Bei einer Stornierung der Reise, muss diese zwingend vor dem ursprünglichen Arbeitsbeginn den Behörden erfolgen.

EU Meldungen Beispiele.

Dienstreisen

Auch kurze Einsätze im EU-Ausland können meldepflichtig sein – besonders wenn vor Ort gearbeitet, montiert, beraten oder Service erbracht wird.

Entsendungen

Wer Mitarbeitende vorübergehend in ein anderes EU- oder EWR-Land entsendet, muss den Einsatz häufig vor Arbeitsbeginn melden.

Montageeinsätze

Installationen, Wartungen, Inbetriebnahmen oder technische Serviceeinsätze lösen in vielen Ländern besondere Melde- und Nachweispflichten aus.

Meldeportale

Jedes Land nutzt eigene Portale, Fristen und Formulare – oft in Landessprache und mit unterschiedlichen Anforderungen.

Änderungsmeldungen

Ändern sich Einsatzdauer, Arbeitsort, Mitarbeitende oder Ansprechpartner, kann eine Aktualisierung der EU-Meldung erforderlich sein.

Lokale Anforderungen

Mindestlohn, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Dokumentationspflichten unterscheiden sich je nach Zielland und Branche erheblich.

Kontaktperson

Viele Länder verlangen eine Kontaktperson oder lokale Vertretung, die für Behörden erreichbar ist und Unterlagen bereitstellen kann.

Kontrollen & Strafen

Fehlende oder fehlerhafte EU-Meldungen können bei Kontrollen zu Bußgeldern, Arbeitsstopps oder Projektrisiken führen.

visumPOINT – Global Mobility Partner der Weltkonzerne

Sie haben ein spezielles Anliegen?

Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir gehen die Extrameile mit Ihnen.
Egal welche Anforderung Sie haben, wir kümmern uns persönlich darum, dass Sie sicher an Ihr Ziel kommen. Jetzt Kontakt aufnehmen.